100% grüne Energie

evg

..bietet Ihnen mit diesem Portal einige Dienste an, die im Moment nur über unser Büro oder telefonisch verfügbar sind. Nun ist es möglich, Informationen über unseren "virtuellen" Dienst von zu Hause aus abzurufen.

Registrieren sie sich, einfach - schnell - kostenlos. Die Anmeldung ist Kunden der Elektroverteilergenossenschaft Sand in Taufers vorbehalten. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem Sie die angebotenen Dienstleistungen nutzen können.

zur Anmeldung

01. Online-Dienste

Die Registrierung zu den Dienstleistungen des Online-Portals ist schnell und kostenlos.-

02. Infos

Wichtige Informationen und kurzfristige Ankündigungen.

03. Downloads

Alle wichtigen Dokumente zum Download.

04. FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Über uns

Die Genossenschaft

Die EVG ist einen Genossenschaft zur Verteilung von elektrischem Strom. Sie hat derzeit über 2048 Mitglieder, die somit in den Genuss eines günstigeren Stromes kommen. Unsere Büros sind derzeit im Zentrum ZENIT (Sandis) untergebracht und wir stehen allen Bürgern der Gemeinde Sand in Taufers für Fragen zur Verfügung.

Ausfallmeldungen im Netz der EVG

Aufgrund neuer Bestimmungen (Link zum Auszug der Bestimmungen) sind wir gezwungen alle Ausfallmeldungen ab dem Jahr 2017 zu registrieren und aufzuzeichnen. Alle Kunden die einen Ausfall melden möchten werden gebeten dazu folgende Nummer zu verwenden: 0474 687723

Der Anruf wird dann automatisch von unserer Telefonzentrale an den Bereitschaftsdienst weiter wo dann die Ausfallmeldung entgegengenommen wird.

Verwaltung & Mitarbeiter

Gesellschaftsorgane

  • Gasteiger Thomas (Präsident)
  • Feichter Josef (Vize-Präsident)
  • Caneppele Paolo
  • Knapp Manfred
  • Prenn Martin
  • Prenn Thomas
  • Rier Linda
  • Steger Paul
  • Voppichler Andreas
  • Hellweger Dr. Karl
  • Mutschlechner Dr. Hannes
  • Oberhammer Dr. Martin
  • Außerhofer Matthias
  • Hinteregger Romana
  • Gasteiger Simon
  • Oberhollenzer Sophia

Downloads

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Kontakt

Wie Sie uns finden
Kundenzentrum Z.E.N.I.T.
Von-Ottenthal-Weg 2C
I-39032 Sand in Taufers
Telefon: +39 0474 678 175
Email: info@evg.bz.it 
PEC-Mail: infoevg@pec.it

Z.E.N.I.T.

FAQs

Häufig gestellte Fragen
1. Was sind die Zeitzonen?
Die Zeitzonen werden dann angewandt, wenn Sie sich für ein Zeitzonen abhängiges Angebot entschieden haben. Die Zeitzonen geben an, zu welchen Tageszeiten der Strom weniger kostet. Wenn Sie einen Vertrag mit einem Angebot mit einheitlicher Zeitzone haben, dann wird nicht zwischen den verschiedenen Zeitzonen unterschieden und Sie zahlen immer denselben Preis, unabhängig von der Tageszeit. Die erste Zeitzone heißt F1 und in dieser kostet die Energie am meisten. Sie ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 19:00 Uhr aktiv, ausgenommen an nationalen Feiertagen. In den Zeitzonen F2 und F3 kostet der Strom weniger und sie decken Montag bis Freitag von 19:00 bis 8:00 Uhr ab, sowie samstags, sonntags und an Feiertagen den ganzen Tag.
2. Was sind die fixen Kosten in der Stromrechnung?
Die Stromrechnung besteht aus verschiedenen Posten, einige davon sind fix während andere aufgrund des Verbrauchs des Kunden variieren. Die fixen Gebühren, dazu zählen die Spesen für die Systemaufwendungen sowie die Spesen für den Transport und die Zählerverwaltung, werden direkt von der staatlichen Regulierungsbehörde für Energie, Netzdienste und Umwelt (ARERA) festgelegt.
3. Wo kann ich den Preis pro kWh der einzelnen Angebote finden?
Sie finden den Preis pro kWh in den technisch wirtschaftlichen Bedingungen des jeweiligen Angebots.
4. Wie kann ich Mitglied werden in der Genossenschaft der EVG?
Um die Aufnahme in die Genossenschaft zu Beantragen müssen ein Antragsformular für die Aufnahme eingereicht werden (Download). Um, in die Genossenschaft aufgenommen zu werden muss der Wohnsitz bzw. Firmensitz des Antragstellers in der Gemeinde Sand in Taufers sein, und der Verwaltungsrat muss diesen Antrag bewilligen. Sollte der Antrag bewilligt werden, wird der Wechsel in die Genossenschaft veranlasst. Die Dauer für den Wechsel zur Genossenschaft dauert maximal 2 Monate ab Einreichung des Antrages.
5. Was bedeutet zertifizierter grüner Strom?
Zertifizierter grüner Strom ist elektrische Energie aus erneuerbaren Quellen, deren Herkunft durch Herkunftsnachweise (Garanzie di Origine - GO) zertifiziert ist. Der Herkunftsnachweis (GO) ist eine elektronische Zertifizierung, die den erneuerbaren Charakter der verwendeten Quellen für die IGO-qualifizierten Stromgewinnungsanlagen bescheinigt. Dieser Nachweis wird vom Gestore dei Servizi Energetici ausgestellt, dem Organ, welches vom italienischen Staat bestimmt wurde um die Nachhaltigkeitsziele zu verfolgen. Diese Zertifizierungsinformationen werden sowohl in der Vertragsdokumentation als auch in jeder einzelnen Rechnung ausgewiesen.
6. Wie kann ich mich im Kundenportal registrieren?
Um sich im Kundenportal zu registrieren, füllen Sie das Formular (Download) aus, und senden Sie dieses an die info@evg.bz.it. Innerhalb 3 Arbeitstagen erhalten Sie per E-Mail die Zugangsdaten für Ihren persönlichen Zugang zum Kundenportal.
7. Wie kann ich meine Leistung erhöhen oder reduzieren?

Für die Erhöhung oder die Reduzierung der Stromanschlussleistung ist es nötig, den Antrag Leistungs- und Tarifänderung auszufüllen und an uns zu schicken. Die Erhöhung oder Reduzierung wird dann innerhalb von fünf Arbeitstagen aktiviert.
Die Leistungen für Haushaltsanschlüsse sind 3 bis 6 kW bei Haushaltszähler 230V/1Phasen (GISM). Haushaltsanschlüsse und Nichthaushaltsanschlüsse über 6 kW werden mit einem Drehstromzähler 400V/3Phasen realisiert. Bei Anschlüssen über 10 kW ist das EWS verpflichtet, eine Konformitätserklärung anzufordern. Bei Leistungen über 15kW wird die Blindleistung gezählt. Bei Anschlüssen über 30kW werden die Spitzen berücksichtigt und indirekte Zähler (GISS) montiert.

Seit 2017 kann der Endkunde, entsprechend der Vorgaben AEEGSI, folgende Leistungsanpassungen beantragen:

  • Anschlüsse bis 6 kW: Leistungsanpassung +/- 0,5 kW
  • Anschlüsse ab 6 kW bis 10 kW: Leistungsanpassung +/- 1 kW
  • Anschlüsse ab 10 kW bis 30 kW: Leistungsanpassung +/- 5 kW

Bei Neuanschlüssen bzw. Leistungserhöhungen über 6 kW ist das EWS verpflichtet, eine Konformitätserklärung anzufordern.

8. Wo und wie kann ich um den Strompreisbonus ("bonus elettrico") ansuchen?

Wirtschaftlicher Bedürftigkeit
Ab dem 1. Januar 2021 werden alle Sozialbonusse, darunter auch jener für den Strom, bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit den Bürgerinnen und Bürgern / Familien, die darauf Anspruch haben, automatisch anerkannt, ohne dass diese eine Anfrage einreichen müssen, wie vom Gesetzesdekret Nr. 124 vom 26. Oktober 2019*, mit Änderungen vom Gesetz Nr. 157 vom 19. Dezember 2019 umgewandelt, vorgesehen. Somit brauchen die Betroffenen keine Anfrage mehr bei den Gemeinden oder den Steuerbeistandszentren (CAF) einzureichen, um den Bonus für wirtschaftliche Bedürftigkeit zu erhalten, sondern es genügt, dass die Bürgerin und der Bürger / Familie ab 2021 jedes Jahr die Einheitliche Ersatzerklärung DSU* einreicht, um die ISEE*-Bescheinigung zu erhalten, welche für verschiedene erleichterte Sozialleistungen nützlich ist (Beispiel: Mutterschaftsgeld, Schulmensa, Bonus Bebè usw.).

Die notwendigen Voraussetzungen, um Anspruch auf den Strombonus bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit zu haben, sind:

  • einer Familie anzugehören, deren ISEE-Indikator nicht höher als 8.265 Euro ist, oder
  • einer Familie mit mindestens 4 zu Lasten lebenden Kindern (kinderreiche Familie) anzugehören und mit einem ISEE-Indikator, der nicht höher als 20.000 Euro ist, oder
  • einer Familie anzugehören, die Inhaber der Leistung "Reddito di cittadinanza" oder "Pensione di cittadinanza" ist.

Ein Mitglied der ISEE-Familie muss Inhaber eines aktiven Vertrags für die Stromlieferung mit Haushaltstarif sein.

Jede Familie hat im betreffenden Jahr nur auf einen Bonus pro Typologie - Strom, Gas, Wasser- Anspruch.

Wenn die Familie eine der drei Voraussetzungen für die wirtschaftliche Bedürftigkeit erfüllt, welche Anspruch auf den Bonus gewähren, wird das NISF deren Daten (unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und den Vorschriften, welche die Regulierungsbehörde im Bereich der automatischen Anerkennung des Sozialbonus bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit definiert) dem Integrierten Informationssystem (Sistema Informativo Integrato - SII*) schicken, das die erhaltenen Daten mit jenen der diesbezüglichen Strom-, Gas- und Wasserlieferungen abgleichen wird, was die automatische Auszahlung der Bonusse an die Anspruchsberechtigten ermöglicht.

Gesundheitlicher Bedürftigkeit
in Fällen, in denen eine schwere Krankheit den Gebrauch von strombetriebenen medizinischen (elektromedizinischen) Geräten erforderlich macht, die unerlässlich für die Lebenserhaltung sind.

Den Bonus können alle Haushaltskunden mit schwerer Erkrankung oder Haushaltskunden mit einer Stromlieferung, bei denen eine Person mit schwerer Erkrankung lebt, die den Gebrauch von elektromedizinischen Geräten für die Lebenserhaltung erforderlich macht, erhalten.

Die Liste der elektromedizinischen lebenserhaltenden Geräte, welche Anspruch auf den Bonus gewähren, wurden mit Dekret des Gesundheitsministeriums vom 13. Januar 2011* ermittelt.

Der Bonus für gesundheitliche Bedürftigkeit ist mit jenem für wirtschaftliche Bedürftigkeit kumulierbar (sowohl Strom als auch Gas), wenn die diesbezüglichen Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt sind.

Die Anfrage ist an die meldeamtliche Wohnsitzgemeinde des Inhabers der Stromlieferung zu richten (auch wenn sie sich von jener des Kranken unterscheidet), indem die eigens dazu vorgesehenen Formulare verwendet werden oder bei einer anderen von der Gemeinde festgelegten Körperschaft (Steuerbeistandszentren - CAF, Berggemeinschaften - "Comunità montane").

9. Wie wird die Fernsehsteuer ("canone RAI") verrechnet?

Das Verrechnungszentrum des EWS erhält von der Stromaufsichtsbehörde ‚ARERA‘, welche von der Agentur für Einnahmen informiert wird, die Liste der Kunden, bei welchen die Fernsehsteuer einzuheben ist.

Jeder Steuerzahler hat selbst die Pflicht zu kontrollieren, ob die Fernsehsteuer mit der Stromrechnung belastet wurde oder diese mittels „Steuerformular F24“ einbezahlt werden muss.

Informationen und Formulare für Ansuchen um Befreiung finden Sie unter folgenden Links:

TIAD - Konventioneller Verteilerbereich - Area Convenzionale AC042E00001