evg
..bietet Ihnen mit diesem Portal einige Dienste an, die im Moment nur über unser Büro oder telefonisch verfügbar sind. Nun ist es möglich, Informationen über unseren "virtuellen" Dienst von zu Hause aus abzurufen.
Registrieren sie sich, einfach - schnell - kostenlos. Die Anmeldung ist Kunden der Elektroverteilergenossenschaft Sand in Taufers vorbehalten. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie einen Benutzernamen und ein Passwort, mit dem Sie die angebotenen Dienstleistungen nutzen können.
Über uns
Die Genossenschaft
Die EVG ist einen Genossenschaft zur Verteilung von elektrischem Strom. Sie hat derzeit über 2048 Mitglieder, die somit in den Genuss eines günstigeren Stromes kommen. Unsere Büros sind derzeit im Zentrum ZENIT (Sandis) untergebracht und wir stehen allen Bürgern der Gemeinde Sand in Taufers für Fragen zur Verfügung.
Ausfallmeldungen im Netz der EVG
Aufgrund neuer Bestimmungen (Link zum Auszug der Bestimmungen) sind wir gezwungen alle Ausfallmeldungen ab dem Jahr 2017 zu registrieren und aufzuzeichnen. Alle Kunden die einen Ausfall melden möchten werden gebeten dazu folgende Nummer zu verwenden: 0474 687723
Der Anruf wird dann automatisch von unserer Telefonzentrale an den Bereitschaftsdienst weiter wo dann die Ausfallmeldung entgegengenommen wird.
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Wie Sie uns finden
Von-Ottenthal-Weg 2C
I-39032 Sand in Taufers
Telefon: +39 0474 678 175
Email: info@evg.bz.it
FAQs
Häufig gestellte Fragen
Für die Erhöhung oder die Reduzierung der Stromanschlussleistung ist es nötig, den Antrag Leistungs- und Tarifänderung auszufüllen und an uns zu schicken. Die Erhöhung oder Reduzierung wird dann innerhalb von fünf Arbeitstagen aktiviert.
Die Leistungen für Haushaltsanschlüsse sind 3 bis 6 kW bei Haushaltszähler 230V/1Phasen (GISM). Haushaltsanschlüsse und Nichthaushaltsanschlüsse über 6 kW werden mit einem Drehstromzähler 400V/3Phasen realisiert. Bei Anschlüssen über 10 kW ist das EWS verpflichtet, eine Konformitätserklärung anzufordern. Bei Leistungen über 15kW wird die Blindleistung gezählt. Bei Anschlüssen über 30kW werden die Spitzen berücksichtigt und indirekte Zähler (GISS) montiert.
Seit 2017 kann der Endkunde, entsprechend der Vorgaben AEEGSI, folgende Leistungsanpassungen beantragen:
- Anschlüsse bis 6 kW: Leistungsanpassung +/- 0,5 kW
- Anschlüsse ab 6 kW bis 10 kW: Leistungsanpassung +/- 1 kW
- Anschlüsse ab 10 kW bis 30 kW: Leistungsanpassung +/- 5 kW
Bei Neuanschlüssen bzw. Leistungserhöhungen über 6 kW ist das EWS verpflichtet, eine Konformitätserklärung anzufordern.
Wirtschaftlicher Bedürftigkeit
Ab dem 1. Januar 2021 werden alle Sozialbonusse, darunter auch jener für den Strom, bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit den Bürgerinnen und Bürgern / Familien, die darauf Anspruch haben, automatisch anerkannt, ohne dass diese eine Anfrage einreichen müssen, wie vom Gesetzesdekret Nr. 124 vom 26. Oktober 2019*, mit Änderungen vom Gesetz Nr. 157 vom 19. Dezember 2019 umgewandelt, vorgesehen. Somit brauchen die Betroffenen keine Anfrage mehr bei den Gemeinden oder den Steuerbeistandszentren (CAF) einzureichen, um den Bonus für wirtschaftliche Bedürftigkeit zu erhalten, sondern es genügt, dass die Bürgerin und der Bürger / Familie ab 2021 jedes Jahr die Einheitliche Ersatzerklärung DSU* einreicht, um die ISEE*-Bescheinigung zu erhalten, welche für verschiedene erleichterte Sozialleistungen nützlich ist (Beispiel: Mutterschaftsgeld, Schulmensa, Bonus Bebè usw.).
Die notwendigen Voraussetzungen, um Anspruch auf den Strombonus bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit zu haben, sind:
- einer Familie anzugehören, deren ISEE-Indikator nicht höher als 8.265 Euro ist, oder
- einer Familie mit mindestens 4 zu Lasten lebenden Kindern (kinderreiche Familie) anzugehören und mit einem ISEE-Indikator, der nicht höher als 20.000 Euro ist, oder
- einer Familie anzugehören, die Inhaber der Leistung "Reddito di cittadinanza" oder "Pensione di cittadinanza" ist.
Ein Mitglied der ISEE-Familie muss Inhaber eines aktiven Vertrags für die Stromlieferung mit Haushaltstarif sein.
Jede Familie hat im betreffenden Jahr nur auf einen Bonus pro Typologie - Strom, Gas, Wasser- Anspruch.
Wenn die Familie eine der drei Voraussetzungen für die wirtschaftliche Bedürftigkeit erfüllt, welche Anspruch auf den Bonus gewähren, wird das NISF deren Daten (unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und den Vorschriften, welche die Regulierungsbehörde im Bereich der automatischen Anerkennung des Sozialbonus bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit definiert) dem Integrierten Informationssystem (Sistema Informativo Integrato - SII*) schicken, das die erhaltenen Daten mit jenen der diesbezüglichen Strom-, Gas- und Wasserlieferungen abgleichen wird, was die automatische Auszahlung der Bonusse an die Anspruchsberechtigten ermöglicht.
Gesundheitlicher Bedürftigkeit
in Fällen, in denen eine schwere Krankheit den Gebrauch von strombetriebenen medizinischen (elektromedizinischen) Geräten erforderlich macht, die unerlässlich für die Lebenserhaltung sind.
Den Bonus können alle Haushaltskunden mit schwerer Erkrankung oder Haushaltskunden mit einer Stromlieferung, bei denen eine Person mit schwerer Erkrankung lebt, die den Gebrauch von elektromedizinischen Geräten für die Lebenserhaltung erforderlich macht, erhalten.
Die Liste der elektromedizinischen lebenserhaltenden Geräte, welche Anspruch auf den Bonus gewähren, wurden mit Dekret des Gesundheitsministeriums vom 13. Januar 2011* ermittelt.
Der Bonus für gesundheitliche Bedürftigkeit ist mit jenem für wirtschaftliche Bedürftigkeit kumulierbar (sowohl Strom als auch Gas), wenn die diesbezüglichen Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt sind.
Die Anfrage ist an die meldeamtliche Wohnsitzgemeinde des Inhabers der Stromlieferung zu richten (auch wenn sie sich von jener des Kranken unterscheidet), indem die eigens dazu vorgesehenen Formulare verwendet werden oder bei einer anderen von der Gemeinde festgelegten Körperschaft (Steuerbeistandszentren - CAF, Berggemeinschaften - "Comunità montane").
Das Verrechnungszentrum des EWS erhält von der Stromaufsichtsbehörde ‚ARERA‘, welche von der Agentur für Einnahmen informiert wird, die Liste der Kunden, bei welchen die Fernsehsteuer einzuheben ist.
Jeder Steuerzahler hat selbst die Pflicht zu kontrollieren, ob die Fernsehsteuer mit der Stromrechnung belastet wurde oder diese mittels „Steuerformular F24“ einbezahlt werden muss.
Informationen und Formulare für Ansuchen um Befreiung finden Sie unter folgenden Links:
TIAD - Konventioneller Verteilerbereich - Area Convenzionale AC042E00001